Managementkommentar – 04.12.2024

Allgemeine Entwicklung

Im November 2024 verzeichnete der Fondspreis einen Verlust von 12,68 %. Die Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten hatte im November einen erheblichen Einfluss auf die Performance von Clean-Tech-Aktien. Eine von der US-Notenbank FED durchgeführte Zinsreduzierung fand dabei kaum Beachtung. Der Rückgang des Fondspreises setzte unmittelbar nach der Wahl ein und nahm in seiner Intensität schnell zu – ein ähnliches Szenario wie bei Trumps erster Wahl vor acht Jahren. Ende November 2024 zeigten die Werte jedoch erste Anzeichen einer Erholung, nachdem der anfängliche Schock überwunden war. Es besteht die Hoffnung, dass sogenannte „politische Börsen“ auch dieses Mal nur von kurzer Dauer sind – ein Phänomen, bei dem politische Ereignisse zwar oft scharfe, aber vorübergehende Auswirkungen auf die Märkte haben. Bis Januar 2017 hatte sich das Portfolio nach der ersten Trump-Wahl in nur drei Monaten bereits deutlich erholt, und über die gesamte Dauer seiner ersten Amtszeit von 2016 bis 2020 konnte der Fondspreis um mehr als 200 Prozent steigen. Dies verdeutlicht, dass Small-Cap-Aktien während der ersten Trump-Ära durchaus von positiven politischen Maßnahmen profitieren konnten. Insbesondere die damals eingeführten Steuererleichterungen für US-Unternehmen erwiesen sich als förderlich, wovon auch unser Portfolio profitierte. Die vollständigen Angaben zur Wertentwicklung entnehmen Sie bitte unserem Factsheet.

Entwicklung des Fonds

Die Entwicklung im November zeigt ein deutliches Bild
Im Oktober lieferten 6 Werte in unserem Portfolio Gewinne und 23 Werte mussten Verluste hinnehmen. Geringe Gewinnbeiträge kamen von Plug Power, Electrovaya, Aumann, Everfuel, Maxeon Solar und Fuelcell Energy. Everfuel wurde durch eine vollständige Übernahme der Aktien veräußert, und der Erlös aus dem Verkauf wurde in Unternehmen wie Wolfspeed, SMA Solar und Maxeon Solar reinvestiert.

Verlustbeiträge, die insgesamt überwogen, kamen von folgenden Unternehmen: Ceres Power, Wolfspeed, ITM Power, Hexagon Purus, PowerCell Sweden und Nel ASA, alle überwiegend aus dem Wasserstoff-Sektor.

Unternehmensbeispiele

Novonix mit neuen Groß-Aufträgen und mit Kapitalerhöhung
Novonix hat einen verbindlichen Kaufvertrag mit der Volkswagen-Batterietochter PowerCo über mindestens 32.000 Tonnen synthetisches Graphitmaterial abgeschlossen, der sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ab 2027 erstreckt. Ein weiterer kürzlich abgeschlossener Liefervertrag mit dem Automobilhersteller Stellantis ist noch umfangreicher: Er umfasst die Abnahme von mindestens 86.250 Tonnen und potenziell bis zu 115.000 Tonnen ab Anfang 2026 über einen Zeitraum von sechs Jahren. Beide Kunden werden von der Riverside-Anlage von Novonix in Chattanooga, Tennessee, beliefert, die kürzlich mit einem Zuschuss von 100 Millionen US-Dollar vom Office of Manufacturing and Energy Supply Chains (MESC) des US-Energieministeriums (DOE) unterstützt wurde. Zudem wurde die Riverside-Anlage für eine Steuergutschrift in Höhe von 103 Millionen US-Dollar zur Finanzierung der Anlage ausgewählt.

Laut Novonix laufen bereits Planungen für eine zweite Anlage im Südosten der USA, die mit einer Anfangskapazität von 30.000 Tonnen pro Jahr starten soll, mit einer späteren Erweiterung auf 75.000 Tonnen pro Jahr. Besonders die Zusage von Stellantis stellt einen wichtigen Meilenstein für das Unternehmen dar und bestätigt die strategische Entscheidung, die Wachstumspläne im Bereich der E-Mobilität in den USA umzusetzen. Abnahmevereinbarungen mit hochkarätigen Partnern wie Stellantis stärken die Position von Novonix als führendes Unternehmen bei der Umgestaltung der Lieferkette für synthetisches Graphit und bei der Beschleunigung des Einsatzes sauberer Energie. Zusätzliche Liefervereinbarungen mit Panasonic und LG Energy haben die Kundenbasis weiter gefestigt. Eine kürzlich bekannt gegebene Kapitalerhöhung in Höhe von 44,4 Millionen US-Dollar stärkt die Kapitalausstattung des Unternehmens und unterstützt die Finanzierung des massiven Kapazitätsausbaus.

Maxeon Solar mit Neuausrichtung auf den US-Markt
Maxeon Solar Technologies hat eine strategische Neuausrichtung angekündigt und erklärt, künftig ausschließlich den US-Markt bedienen zu wollen. Das Unternehmen plant, sein wachsendes Netzwerk von Partnern im Wohn- und Gewerbebereich weiter auszubauen. Ein bedeutender Schritt in dieser Richtung ist der Bau einer neuen Produktionsanlage in Albuquerque, New Mexico, die ab Anfang 2026 eine Kapazität von 2 GW für Solarmodule bereitstellen soll. Auf den internationalen Märkten haben Maxeon und die TCL Technology Group, die Muttergesellschaft des Mehrheitsaktionärs, eine Grundsatzvereinbarung über den Verkauf der globalen Vertriebs- und Marketingorganisation von Maxeon an die TCL Group getroffen. Mit dieser strategischen Entscheidung strafft Maxeon Solar seine Ausrichtung auf profitablere Zukunftsmärkte, was uns dazu veranlasst hat, unsere Position im Unternehmen aufzustocken.

DynaCert mit Zertifizierung seiner patentierten Systeme zur Nachrüstung von Dieselmotoren
Kürzlich wurden die HydraGEN-Produkte des Unternehmens zur Emissionsreduzierung von Dieselmotoren für den Handel mit CO2-Zertifikaten zertifiziert. Dank der VERRA-Zertifizierung können Kunden ihre ESG-Bilanz verbessern und CO2-Zertifikate für den Einsatz der Technologie erwerben und handeln. Diese Technologie ermöglicht eine erhebliche Reduktion des Schadstoffausstoßes sowie des Verbrauchs von Nutzfahrzeugen. Besonders im Fokus stehen Nutzer schwerer Fahrzeuge aus den Sektoren Bergbau, Öl und Gas, Transport und Stromerzeugung.

KfW gibt für Wasserstoff-Kernnetz in Deutschland Darlehen über 24 Milliarden Euro.
Die nationale Wasserstoffstrategie der scheidenden Bundesregierung sieht vor, bis 2032 ein rund 9.000 Kilometer langes Kernnetz zu etablieren. Kürzlich hat die Bundesnetzagentur das Netz genehmigt, und nun steht auch die Finanzierung: Die staatliche KfW-Bank stellt ein Darlehen in Höhe von 24 Milliarden Euro bereit. Mit dieser Zusage schließt der Bund eine wesentliche Finanzierungslücke. Da die Einnahmen der Netzbetreiber zu Beginn eher gering ausfallen werden – die Bundesnetzagentur hat die Netzentgelte begrenzt, um sicherzustellen, dass die Kosten für die Nutzer von Anfang an tragbar sind – ist eine zusätzliche Finanzierung erforderlich. Der Investitionsaufwand der Betreiber des Kernnetzes ist jedoch erheblich. Daher wurden Ausgleichszahlungen erforderlich, für die ein Amortisationskonto eingerichtet wurde. Das KfW-Darlehen wird dieses Konto finanzieren. Sobald die Einnahmen der Wasserstoff-Kernnetzbetreiber aus den Netzentgelten die Kosten übersteigen, fließen die Mehreinnahmen zurück auf das Amortisationskonto.

Für das Wasserstoff-Kernnetz werden bestehende Erdgasleitungen umgerüstet und neue Wasserstoffpipelines gebaut. Die Anbindung potenzieller Produktions- und Importstandorte sowie großer Industriezentren soll eine umfassende industrielle Nutzung von Wasserstoff ermöglichen. Die ersten Abschnitte des Kernnetzes sollen bereits im kommenden Jahr in Betrieb genommen werden. Stefan Wintels, Vorstandsvorsitzender der KfW: „Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes ist ein wegweisendes Pionierprojekt und entscheidend für den Hochlauf von möglichst grünem Wasserstoff. Besonders für die energieintensive Industrie ist der erfolgreiche Umstieg auf Wasserstoff ein kritischer Faktor.“

Disclaimer:
Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketinginformation, die „MI“ richtet sich an natürliche und juristische Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt/Sitz in Deutschland und wird ausschließlich zu Informationszwecken eingesetzt. Diese „MI“ kann eine individuelle anlage- und anlegergerechte Beratung nicht ersetzen und begründet weder einen Vertrag noch irgendeine anderweitige Verpflichtung. Ferner stellen die Inhalte weder eine Anlageberatung, eine individuelle Anlageempfehlung, eine Einladung zur Zeichnung von Wertpapieren oder eine Willenserklärung oder Aufforderung zum Vertragsschluss über ein Geschäft in Finanzinstrumenten dar. Auch wurde Sie nicht mit der Absicht verfasst, einen rechtlichen oder steuerlichen Rat zu geben. Die steuerliche Behandlung von Transaktionen ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig und evtl. künftigen Änderungen unterworfen. Die individuellen Verhältnisse des Empfängers (u.a. die wirtschaftliche und finanzielle Situation) wurden im Rahmen der Erstellung der „MI“ nicht berücksichtigt. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Empfehlungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile über zukünftiges Geschehen dar, sie können sich daher bzgl. der zukünftigen Entwicklung eines Produkts als unzutreffend erweisen. Die aufgeführten Informationen beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser „MI“, eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Eine Anlage in erwähnte Finanzinstrumente/Anlagestrategie/Finanzdienstleistung beinhaltet gewisse produktspezifische Risiken – z.B. Markt- oder Branchenrisiken, das Währungs-, Ausfall-, Liquiditäts-, Zins- und Bonitätsrisiko – und ist nicht für alle Anleger geeignet. Daher sollten mögliche Interessenten eine Investitionsentscheidung erst nach einem ausführlichen Anlageberatungsgespräch durch einen registrierten Anlageberater und nach Konsultation aller zur Verfügung stehenden Informationsquellen treffen. Zur weiteren Information finden Sie kostenlos hier das „Basisinformationsblatt (PRIIPs)“ und den Wertpapierprospekt in hansainvest.com/green-benefit-global-impact-fund. Die Informationen werden Ihnen in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie in digitaler Form auf folgender Internetseite: hansainvest.com/anlegerrechte. Im Falle etwaiger Rechtsstreitigkeiten finden Sie dort auch eine Übersicht aller Instrumente, der kollektiven Rechtsdurchsetzung auf nationaler und Unionsebene. Die Verwaltungsgesellschaft des beworbenen Finanzinstrumentes kann beschließen, Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile des Finanzinstrumentes getroffen haben, aufzuheben oder den Vertrieb gänzlich zu widerrufen. Der vorstehende Inhalt gibt ausschließlich die Meinungen des Verfassers wieder, eine Änderung dieser Meinung ist jederzeit möglich, ohne dass es publiziert wird. Die vorliegende „MI“ ist urheberrechtlich geschützt, jede Vervielfältigung und die gewerbliche Verwendung sind nicht gestattet. Datum: 04.12.2024
Herausgeber: green benefit AG, Gustav-Weißkopf-Str. 7, 90768 Fürth handelnd als vertraglich gebundener Vermittler (§ 3 Abs. 2 WpIG) im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die Erbringung der Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und der Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 15 WpIG.