EU-Offenlegungsverordnung

Die green benefit AG ist vertraglich gebundener Vermittler der BN & Partners Capital AG gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die Pflichtangaben gemäß der EU-Offenlegungsverordnung der BN & Partners Capital AG als Wertpapierfirma/Finanzberater finden Sie nachfolgend unter BN & Partner.

Darüber hinaus kooperiert die green benefit AG im Bereich der Finanzportfolioverwaltung mit der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG. Die Pflichtangaben gemäß der EU-Offenlegungsverordnung der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG als Finanzmarktteilnehmer finden Sie nachfolgend unter https://www.reussprivate.de/esg/esg.html.

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Der green benefit Global Impact Fund ist ein Finanzprodukt im Sinne des Art. 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung).

ESG - Environment, Social, Governance

Im Zusammenhang mit nachhaltigen Investments stößt man unweigerlich auf die beiden Abkürzungen SRI („Socially responsible investment“) und ESG, wobei letztere die Abkürzung der drei Dimensionen “environment“, “social“ und im Unterschied zu dem Säulenmodell die Dimension “governance“ darstellt.

Geschichte
Die Wurzeln von SRI liegen bereits hunderte von Jahren zurück. So waren schon zu biblischer Zeit im jüdischen Gesetz Richtlinien für ethische Investments verankert, die später durch die Kirche Mitte des 17. Jahrhunderts weiterfortgeführt wurden. Im Laufe der Zeit entwickelte es sich jedoch zu einem Oberbegriff für alle Investments, die nach sozialen und ökologischen Kriterien auswählen. Trotz der unheitlichen Deutungsansätze und verschiedenen Definitonen bedeutet SRI im Kern folgendes:

Integration bestimmter nichtfinanzieller Belange, wie ethische, soziale oder ökologische Belange, in den Investitionsprozess

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