Managementkommentar für Privatkunden – 02.09.2024

Im August 2024 verzeichnete der Fondspreis einen Rückgang von 11,05 %. Geprägt war der August wieder von Spekulationen über eine bevorstehende Leitzinssenkung der US-Notenbank FED. Es wird allgemein erwartet, dass die FED im September 2024 die erste Zinssenkung um 0,25 % durchführt. Im Laufe des Monats verstärkten sich zudem kurzfristig Ängste vor einer Rezession in den USA, was zu einer deutlichen Zunahme der Marktvolatilität führte. Die vollständigen Angaben zur Wertentwicklung entnehmen Sie bitte unserem Factsheet.

Die Entwicklung im August zeigt ein deutliches Bild 
Im August lieferten 7 Werte in unserem Portfolio Gewinne und 23 Werte mussten Verluste hinnehmen. Am meisten ansteigen konnten Voltabox nach einer Kapitalstärkung und Everfuel nach einem Übernahmeangebot.  

Pläne des Inflation Protection Act können noch nicht in vollem Umfang umgesetzt werden  

Laut einem Bericht der Financial Times Ende August konnten bislang nur 60 % der geplanten Projekte im Rahmen des Inflation Reduction Act (IRA) mit einem Gesamtvolumen von 228 Milliarden USD umgesetzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Inflation Reduction Act auf einen Zeitraum von zehn Jahren ausgelegt ist, sodass bis 2032 weiterhin Unterstützung für den Clean-Tech-Sektor vorgesehen ist.  

Meyer Burger kann die Pläne in den USA nur teilweise umsetzen, muss „kleinere Brötchen backen“  

Leider kann Meyer Burger die geplanten Vorhaben zum Bau einer Solarzellenproduktion in den USA nicht realisieren und hält daher seine Zellproduktion in Deutschland aufrecht. Meyer Burger geht nun davon aus, dass der Finanzierungsbedarf des Unternehmens deutlich geringer ausfallen wird, was die verbleibende Finanzierungslücke erheblich reduziert.  

Kurzfristiger negativer Trend im Sektor E-Mobilität im August verstärkt 

Wie bereits im letzten Management-Kommentar angesprochen, erlebt der Sektor der Elektromobilität derzeit eine Abschwächung. Die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen ist im Gesamtmarkt leicht zurückgegangen, insbesondere in den westlichen Ländern beobachten wir eine Verlangsamung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Umsatzwachstum negativ ist, sondern lediglich, dass sich das Wachstumstempo deutlich verlangsamt hat. Die Automobilhersteller stehen vor einem klaren Marktwandel und streben größtmögliche Flexibilität in der Produktion an.  

Der Solarmarkt weltweit stabilisiert sich und kann voraussichtlich um 33 % im Jahr 2024 steigen

Laut Bloomberg New Energy Finance (BNEF) wird die weltweite Solarindustrie in diesem Jahr voraussichtlich 592 Gigawatt (GW) an Modulen installieren, was einem Anstieg von 33 % gegenüber 2023 entspricht.  

Disclaimer:
Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketinginformation, die „MI“ richtet sich an natürliche und juristische Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt/Sitz in Deutschland und wird ausschließlich zu Informationszwecken eingesetzt. Diese „MI“ kann eine individuelle anlage- und anlegergerechte Beratung nicht ersetzen und begründet weder einen Vertrag noch irgendeine anderweitige Verpflichtung. Ferner stellen die Inhalte weder eine Anlageberatung, eine individuelle Anlageempfehlung, eine Einladung zur Zeichnung von Wertpapieren oder eine Willenserklärung oder Aufforderung zum Vertragsschluss über ein Geschäft in Finanzinstrumenten dar. Auch wurde Sie nicht mit der Absicht verfasst, einen rechtlichen oder steuerlichen Rat zu geben. Die steuerliche Behandlung von Transaktionen ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig und evtl. künftigen Änderungen unterworfen. Die individuellen Verhältnisse des Empfängers (u.a. die wirtschaftliche und finanzielle Situation) wurden im Rahmen der Erstellung der „MI“ nicht berücksichtigt. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Empfehlungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile über zukünftiges Geschehen dar, sie können sich daher bzgl. der zukünftigen Entwicklung eines Produkts als unzutreffend erweisen. Die aufgeführten Informationen beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser „MI“, eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Eine Anlage in erwähnte Finanzinstrumente/Anlagestrategie/Finanzdienstleistung beinhaltet gewisse produktspezifische Risiken – z.B. Markt- oder Branchenrisiken, das Währungs-, Ausfall-, Liquiditäts-, Zins- und Bonitätsrisiko – und ist nicht für alle Anleger geeignet. Daher sollten mögliche Interessenten eine Investitionsentscheidung erst nach einem ausführlichen Anlageberatungsgespräch durch einen registrierten Anlageberater und nach Konsultation aller zur Verfügung stehenden Informationsquellen treffen. Zur weiteren Information finden Sie kostenlos hier das „Basisinformationsblatt (PRIIPs)“ und den Wertpapierprospekt in hansainvest.com/green-benefit-global-impact-fund. Die Informationen werden Ihnen in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie in digitaler Form auf folgender Internetseite: hansainvest.com/anlegerrechte. Im Falle etwaiger Rechtsstreitigkeiten finden Sie dort auch eine Übersicht aller Instrumente, der kollektiven Rechtsdurchsetzung auf nationaler und Unionsebene. Die Verwaltungsgesellschaft des beworbenen Finanzinstrumentes kann beschließen, Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile des Finanzinstrumentes getroffen haben, aufzuheben oder den Vertrieb gänzlich zu widerrufen. Der vorstehende Inhalt gibt ausschließlich die Meinungen des Verfassers wieder, eine Änderung dieser Meinung ist jederzeit möglich, ohne dass es publiziert wird. Die vorliegende „MI“ ist urheberrechtlich geschützt, jede Vervielfältigung und die gewerbliche Verwendung sind nicht gestattet. Datum: 03.09.2024
Herausgeber: green benefit AG, Gustav-Weißkopf-Str. 7, 90768 Fürth handelnd als vertraglich gebundener Vermittler (§ 3 Abs. 2 WpIG) im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die Erbringung der Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und der Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 15 WpIG.